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Neue Wege bei der Verfassungsklage und im Umgang mit dem Amt …

 

 

 

Liebe Freunde,

 

 

Hartz IV ist menschenrechts- und verfassungswidrig!

Wie Viele von uns wissen, habe ich jetzt durch eine lange Zeit hindurch Sanktionen gesammelt, um mittels ihrer nach Karlsruhe klagen zu können. So werde ich jetzt seit Oktober 2012 fast durchgehend sanktioniert

aber bis heute hat noch keiner der inzwischen involvierten Richter die Klage produktiv ergriffen.

 

Eine gewisse Zögerlichkeit ist bei der Bedeutung meines Verlangens durchaus verständlich. Ein Richter, der sich auf die Klage einlässt, zeigt ja, dass er die Regierungspolitik für verfassungswidrig hält, was, da seine Karriere von den Regierungen abhängig ist [1]ggf. starke Konsequenzen für sein weiteres Leben mit sich führt.

 

Die Zeit ist aber um. Man kann mich nicht ewig als Totalsanktionierten darben lassen. Und angesichts auch  Millionen weiterer von den Sanktionen existentiell betroffener Menschen drängt die Sache noch viel mehr.

 

Ich werde deshalb neue Wege mit der Verfassungsklage gehen.

 

Die erste Neuerung betrifft das Thema der Klage.

Bisher ging es einzig um die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz IV.

Ich habe die Klage jetzt um die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsbegriffes in Hartz IV (oder besser: um ein Plädoyer für die Befreiung der Arbeit von staatlicher Reglementierung) erweitert, weil ich denke: es ist nicht einfach, gegen die Sanktionen in Hartz IV zu klagen, wenn eine Vorstellung, wie es besser sein könnte, fehlt.

 

Einige Sätze aus dem neuen Kapitel der Verfassungsklage:

 

a.)
 
1.)
Durch seine Arbeit bestimmt der Mensch sein Verhältnis zur Welt und betreibt die Entfaltung seiner Fähigkeiten und seines Wesens. (…)

   Da die Arbeit ein Haupt-Gebiet der Persönlichkeitsentfaltung ist, muss das Recht auf Selbstbestimmung besonders auf dem Gebiet der Arbeit gelten. (…)

   2.) Arbeit, die um bloßen Verdienst geleistet wird und den Inhalt der Arbeit ausblendet, ist durch Selbstsucht geprägt und widerspricht den wirklichen "gesellschaftlichen Interessen" oder den "Inter-essen der Allgemeinheit", welche zu vertreten von der Seite der Jobcenter immer vorgegeben wird. (…)

   3.) Arbeit, die unter Androhung von Sanktionen aufgezwungen ist, ertötet den inneren Menschen und beraubt die Gesellschaft der Kraft  und Initiative des Individuums. Sie ist menschenverachtend und widerspricht den wirklichen Interessen der Gesellschaft. (…)

b.)
 
Bei der großen Bedeutung die die Arbeit für die Entfaltung der Persönlichkeit hat, muss Arbeit vollständig im Bereich der Selbstbestimmung liegen!  (…)

  Die Menschenwürde und das Recht auf Selbstbestimmung bzw. die freie Entfaltung der Persönlichkeit sind in erheblichem Masse eingeschränkt, wenn der Mensch zur Arbeit gezwungen wird, in einem Gebiete arbeiten muss, das ihn nichts angeht, oder nicht in einer seinem Wesen oder seiner Einsicht (Weltsicht) angemessenen Weise arbeiten darf. (…)


c.)
  Hohes Gericht –
der Weg zur Befreiung der menschlichen Sexualität von gesellschaftlicher und politischer Bevor-mundung ist schon weit gegangen. Man denke nur an die mutigen Urteile aus Karlruhe für den Bereich der Homosexualität aus letzter Zeit.
Jetzt steht, im Namen der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit, auch eine Befreiung der menschlichen Arbeit von solcher Bevormundung an.


 

Den ganzen Text gib es hier >>
Zur vollständigen (jetzt erweiterten) Verfassungsklage geht es hier >>

Die älteren Klagen werden nach und nach durch den neuen Part erweitert.

 

Die zweite Neuerung wird sein, dass ich noch einmal die "aufschiebende Wirkung" verlangen werde. Es geht nicht, dass man mich in einer so wichtigen Frage, wie der der Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV, ewig ohne Geld für Essen, Wohnung und Krankenkasse lässt und weiter so verantwortungslos behandelt, wie staatlicherseits bisher geschehen.

 

Die dritte Neuerung betrifft meinen Umgang mit dem Jobcenter.

Bisher habe ich ja alle Sanktionen akzeptiert, um damit nach Karlsruhe klagen zu können.
Inzwischen habe ich aber genügend Sanktionen erhalten, so dass ich meinen Weg jetzt ändern kann:
Während die Jobcenter ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, nicht auf ihr eigenes Gewissen zu achten und "Dienst nach Vorschrift" zu leisten, auch wenn sie damit in Gewissensnot geraten (siehe hier >>) … macht das Grundgesetz den Schutz der Würde des Menschen zur zentrale Aufgabe ALLER staatlichen Gewalt und fordert das Bundesbeamtengesetz von seinen Beamten die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen ein.

Im Spannungsfeld des offensichtlichen Widerspruches, der zwischen den internen Dienstanweisungen sowohl mit dem Grundgesetz als auch dem Bundesbeamtengesetz liegt, hab ich jetzt begonnen, die Mitarbeiter des Jobcenters auf ihre persönliche Verantwortung für Ihre Taten hinzuweisen und sie persönlich für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Die Antworten sind erschreckend und zeigen deutlich, wie totalitär und faschistisch das System inzwischen ist. (Den ganzen Briefwechsel sehen Sie hier >>)

 

Wie die Dinge sich entwickeln werden, ist noch kaum zu sagen.

Von außen, aus der Position eines unbeteiligten Dritten, wäre zu sagen:

Es ist ein Kampf auf Leben und Tod. Auf beiden Seiten.

Von Innen her gesehen fühlt es sich jetzt auch genau so an.

 

 

Berlin, den 20.02.2015,

Ralph Boes

 


 


[1] Allgemein wird behauptet, die Richter wären in Deutschland frei. Das stimmt aber nur im engstem Ausmaß für ihre Entscheidungsfindung. Richter dürfen zwar in ihren Prozessen nach Maßgabe ihrer Einsicht frei entscheiden – ihre Karriere wird aber direkt von der Regierung aus gesteuert (s. hier >>).  Aus diesem Grunde geschieht es oft, dass ein oberflächlich und unsauber – und vor allem staatskonform arbeitender – Richter leichter aufsteigt als ein sorgfältig arbeitender, auf das Grundgesetz achtender Richter. (S. hier >>, 7. Absatz)

Es ist eines der dunklen Geheimnisse dieser Bundesrepublik, dass die im Grundgesetz geforderte Gewaltenteilung bezüglich der Judikative nicht durchgeführt worden ist. Auch die Staatsanwälte sind nicht frei. Sie sind sogar nicht nur bezüglich ihrer Karriere sondern auch voll-inhaltlich direkt an die Weisungen der Regierung gebunden. Weshalb die Regierung durch die Staatsanwälte direkt in alle Prozesse hineinregieren kann. Alle sog. "Geheimnisse" und "Rätsel" um den NSU, den Mord an Herrhausen, das Attentat von München 1980, der Umgang mit Mollath usf. sind aus diesen Gesichtspunkten zu erklären.

Unsere Presse schweigt da allerdings und mystifiziert nur die "großen Rätsel", weil sie selbst nutznießender Teil des durch den Filz geschaffenen, verfassungswidrigen Machtapparates ist.

Der Europarat schweigt aber nicht! Er hat den Filz untersucht und fordert Deutschland auf, (endlich)
"ein System der Selbstverwaltung der Justiz einzuführen" (ich hebe hervor: "einzuführen"! - d.h., es ist nicht da!) und "die Möglichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisung in einzelnen Fällen geben" (s. hier >>).

Da der Europarat anscheinend aber nicht die Möglichkeit hat, eine solche Anweisung auch durchzusetzen, trifft er bei unseren Politikern auf taube Ohren.