Ralph Boes                                                                                    Berlin, den 30.06.2012

Spanheimstr. 11, 13357 Berlin

 

 

 

 

An das
Jobcenter Berlin Mitte

 - Rechts- und Widerspruchstelle, Frau Gxxxxxx -

Müllerstr. 16

13353 Berlin

 

 

 

Betr.: Ihr Zeichen: xxxx. xxxxxxxxxxxxx

 

 

 

Sehr geehrte Frau Gxxxxxx,

sehr geehrte Frau Kxxxxx,

 

 

hiermit sende meine noch ausstehende Ausführung / Begründung zum am 11.05.2012 abgegebenen vorläufigen Widerspruch.

 

 

Zunächst zu mir:

 

Vor Jahresfrist habe ich – über den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, die Arbeitsministerin, die Leitung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bis zu uns herunter einen "Brandbrief" veröffentlicht, in dem es an entscheidender Stelle heißt (Seite 5):
 

"Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen."

 

Damit ist ein Feld eröffnet, auf dem die Rechtslage eines Menschen in Hartz IV ohne Einschränkung ungeschönt und bar aller Illusionen, für alle sichtbar durchexerziert werden kann!

 

Damit niemand auf den Gedanken kommt, ich würde das hemmungslose Faulsein propagieren, habe ich im Brandbrief die Sätze hinzugefügt:

 

"Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht!"
[1]

 

Und weil das so tiefernst ist – und das Denken unserer Politik so unermesslich flach – zitiere ich gleich weiter:


"
Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder [2], nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt."

 

Damit klar ist, dass ich es ernst nehme mit der frei gewählten Tätigkeit, verweise ich nur auf die Auflistung der öffentlich von mir durchgeführten Veranstaltungen [3]

für die Jahre 2010:

  http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/verein/aktivitaeten2010.htm

und 2011:

  http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/verein/aktivitaeten2011.htm

Für das laufende Jahr möchte ich auf

  http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/veranstaltungen-oeffentlich.htm

  und auf http://grundechte-brandbrief.de

verweisen.

 

Zur Qualität meiner Arbeit verweise ich beispielhaft auf meinen Umgang mit Ihnen (bzw. ihrem "Amt"), wie er auch im Film

  http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA-Film-Ziviler-Widerstand.htm  

anschaulich wird –

und nochmals auf das Urteil der Bundeszentrale für politische Bildung

  http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/history.htm#bpb,

die meine Seminare als "beispielhafte Bildungsarbeit" auf ihrer Webseite veröffentlicht hat und angibt, dass sie "bundespolitisch von erheblicher Bedeutung" sind.

 

 

Und jetzt zu Ihnen:

 

Angesicht der Tatsache, dass ich zwei Jahre lang in vollem Wissen ihres Amtes (!) – davon ein Jahr mit öffentlicher Ansage auf allen Ebenen – "Hartz IV-regelfremd" , d.h. fast ohne Ausnahme ehrenamtlich und bundesweit, in solcher Weise tätig war, war es mehr als berechtigt, die Rechtsgrundlage der an mich gegebenen Alimentation bei Ihnen zu erfragen. Dies sowohl zu meiner als auch zu Ihrer Rechtssicherheit.

 

Statt in Ruhe die Antwort zu entwickeln, hat man von Seiten Ihres Amtes nun allerdings reagiert wie ein auf frischer Tat ertappter Dieb: Frei nach dem Motto: "Wieso, da war doch nichts" hat man einfach behauptet, dass es für die Vergangenheit keinerlei Sanktionsgrund gab; eine Behauptung, die ein Riesenheer entmündigter Arbeitsloser gerne einmal testen würde! Im selben Atemzug hat man mir aber, gleich einem Schlag in die Magengrube, eine sogenannte "Eingliederungsvereinbarung" per Verwaltungsakt verpasst, die alles außer Kraft setzt, was ich je mit ihrem Amt verhandelt habe und die, wenn ich sie ernst nehmen würde, mich als Geist und Menschen in meiner sinnvollen Tätigkeit vollständig auslöschen, mich meiner Grundrechte berauben und mich aus dem gesellschaftlich ernst zu nehmenden Leben, das ich führe, herauskatapultieren würde.

 

Ich möchte nur die Punkte nennen:

Zunächst hat man einfach meinen Status der Selbständigkeit gelöscht.
Dann krankt die Eingliederungsvereinbarung an all den Mängeln, die in meinem Brief vom 25.10.2011
[4]
 schon umrissen sind – und die bisher zur Aussetzung der EGV geführt haben:
 

1.) Die Zielvorstellung ist unsinnig und entwürdigt die tatsächlich von mir geleistete Arbeit,

2.) die Ortsanwesenheitsregelung ist unpassend,

3.) die Rechtsfolgenbelehrung stellt als Nötigung und Androhung von physischer Vernichtung einfach eine Straftat dar …

 

Zusätzlich gibt es jetzt noch eine Forderung zur Unterwerfung unter das Diktat einer psychiatrischen Untersuchung [5]  und man fordert von mir Bewerbungen in einer Art, welche mit meinen Lebenszielen und Fähigkeiten in keiner Weise zusammenhängt und deutlich zeigt, wie sehr leicht Hartz IV vom Mittel zur Förderung zum Mittel der Zwangsverwaltung und Unterdrückung umgemünzt werden kann.

 

Um den Gewaltanspruch der Entscheidung zu untermauern, hat man mir die Eingliederungsvereinbarung auch gleich per Verwaltungsakt verpasst, ohne – auch dies anders als bisher – vorher je mit mir gesprochen zu haben!

 

Damit ist klar, dass die EGV mir gegenüber nicht zur "Förderung" von irgendetwas Positivem, auch nicht als "Eingliederung" in irgendetwas Bedeutendes, vor allem nicht in "Arbeit" (was bei ohnehin von mir geleisteten ca. 60 Sunden Arbeit/Woche eine erstaunliche Zielsetzung Ihrerseits ist), sondern von vorneherein als Mittel zur Züchtigung verwendet werden sollte – als grundgesetzwidriges Gewaltmittel zur Unterdrückung meines Selbstbestimmungsrechtes und meiner gesellschaftlichen Aktivitäten.

Sie stellt auch keine "Vereinbarung", sondern eine blanke Zwangsverfügung dar.

 

 

 

Sehr geehrte Frau Gxxxxxx,
sehr geehrte Frau Kxxxxx,

 

ich lehne solche Zwangsverfügung ab.

Für diese Ablehnung gibt es 1.) rechtliche Gründe und 2.) eine philosophisch-moralische Dimension.

 

 

1.) Zu den rechtlichen Gründen:

 

 

a) Zur Eingliederungsvereinbarung:

 

Um die Möglichkeit auszuschließen, dass Deutschland wieder ein Reich der Fremdbestimmung und der Unterdrückung wird, hat der Gesetzgeber, als er die Grundlagen der Bundesrepublik gestaltete,

- die Würde des Menschen für unantastbar und ihren Schutz zum obersten Staatsziel erklärt,

- das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,

- das Recht auf freie Berufswahl,

- das Recht auf Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet eingeführt,

- Zwangsarbeit verboten usf.

 

Auch die europäische Gesetzgebung und das internationale Völkerrecht stärken die individuellen Menschenrechte und schließen Fremdbestimmung und Unterdrückung aus.

 

Durch die Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung wird das Grundgesetz in allen diesen Punkten (es gibt noch etliche weitere) außer Kraft gesetzt. Ich habe das umfassend in meinem "Brandbrief" dargestellt.

 

Schon durch die Nichtunterzeichnung der von ihrem "Amt" angebotenen, noch wesentlich moderateren Eingliederungsvereinbarung vom 20.09.2011, die mir ja direkt Narrenfreiheit in fast jeder erdenklichen Richtung gabt, habe ich meinen Willen bekundet, mich nicht vom Wohlwollen einer Sachbearbeiterin abhängig zu machen, sondern
mich prinzipiell in meinen Grundrechten nicht beschneiden zu lassen. 

 

Ich schrieb …

 

"Ich akzeptiere nur eine Eingliederungsvereinbarung, die

1. keinerlei Androhung von irgendeiner Art von Unannehmlichkeiten und Gewalt gegen mich enthält

2. meine tatsächliche Lebenssituation, meine Selbständigkeit und Freiheit würdigt und stärkt

3. eine stimmige Zielsetzung bezüglich meiner Arbeit

4. eine zielführende Orts- und Melderegelung  umfasst, und

5. in jeder Hinsicht dem Grundgesetz entspricht.

 

Bezüglich des Grundgesetzes sind vor allem, wie im Brandbrief mit allen Begründungen aufgeführt, die

- Artikel 1   ("Die Würde des Menschen ist unantastbar")

- Artikel 2   (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit)

- Artikel 6   (Schutz der Familie)

- Artikel 11 (Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet)

- Artikel 12 (Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit)

- Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung)

einzuhalten."

 

… und schloss mit dem Hinweis:

 

"Sollten aus Ihrer Sicht vom Grundgesetz abweichende Regelungen notwendig sein, verlange ich als Bürger dieses Staates, dem eine Behandlung nach dem Grundgesetz bedingungslos zusteht, die Anwendung des Artikels 19 GG, der fordert, dass bei vom Grundgesetz abweichenden Regelungen der entsprechende Artikel des Grundgesetzes genannt und die Abweichung begründet werden muss, wobei in keinem Fall ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. " [6]

 

Das alles gilt noch heute – und deshalb lehne ich, wie ehedem schon die Eingliederungsvereinbarung,  jetzt erst recht die noch wesentlich restriktiver gestrickte Zwangsverfügung ab.

 

 

b) Zum Verwaltungsakt:
 

Während eine vom "Kunden" unterschriebene "Eingliederungsvereinbarung" anscheinend kaum mehr aufzulösen ist, ist ein Verwaltungsakt anfechtbar.

 

Alleine schon durch sein offensichtliches Missverhältnis zum Grundgesetz dürfte der von Ihnen verhängte Verwaltungsakt
nach § 40 SGB X
 NICHTIG  sein.

 

§ 40 SGB X sagt:

 

"(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist."

 

Ein solch schwerwiegender Fehler liegt meiner Ansicht nach schon vor, weil der von Ihrem Amt verhängte Verwaltungsakt das aus Art. 2 GG hergeleitete Recht auf Vertragsfreiheit bricht [7],
viel mehr allerdings noch dadurch,
dass Artikel 1, 2, 11, 12 und 19 des GG durch ihn außer Kraft gesetzt sind.[8]

 

Sein Missverhältnis zu meinen faktischen Lebensverhältnissen, die im Sinne der Artikel 1, 2, 11 und 12 GG zu schützen sind, ist meiner Ansicht nach ebenfalls offensichtlich.
Der Verfassungsbruch ist vermutlich aber vorrangig, weswegen das nach Satz 4 des
§ 40 SGB X 
[9]  hier nicht weiter erwähnt werden muss.

 

Ein weiteres gravierendes Missverhältnis des Verwaltungsaktes besteht zum europäischen Recht und zum internationalen Völkerrecht. Nach einer überraschend deutlichen Auflistung der inzwischen in Deutschland außer Kraft gesetzten Grundrechte fordert der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Deutschland nachdrücklich auf  – ich zitiere: "die Menschenrechte in die Durchführung des Armutsbekämpfungsprogramms

einzubeziehen." [10]  (Fettdruck von mit, RB)

!!! Schallender kann eine Ohrfeige auf diplomatischem Felde nicht sein !!!  

 

Mit Blick auf die angedrohten Sanktionen gibt es weitere Missverhältnisse, auf die ich aufmerksam machen möchte:

Ich verweise auf den Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts vom  09. Februar 2010:

 

"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums … sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht … hat als Gewährleistungsrecht … eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss (Fettdruck von mir, RB) eingelöst werden…"

 

Dieses Grundrecht auf Gewährleistung darf nicht durch vorgeschaltete Fremdforderungen (z.B. Wohlverhalten des Leistungsberechtigten) eingeschränkt werden.

 

Dass die Politik den in diesem Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtes geforderten rechtlichen Gestaltungsauftrag nicht einlöst, darf nicht dem Bürger zur Last gemacht werden.

 

Weiter verweise ich auf meine Schreiben vom 01.08.2011 und vom 25.10.2011, in denen die Unverhältnismäßigkeit und Strafwürdigkeit der Sanktionen deutlich ausgewiesen ist.

 

Bei so vielen Unvereinbarkeiten

1. mit dem Grundgesetz,

2. mit meiner persönlichen Lebenssituation,

3. mit den europäischen und internationalen Gesetzen,

4. mit der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes

5. bis hin zum Strafrecht,

bitte ich Sie, meinen Status als "Selbständiger" wieder einzusetzen
und den Verwaltungsakt aufzuheben.

 

 

c) Recht und Gesetz:

 

Sehr geehrte Frau Gxxxxxx,
sehr geehrte Frau Kxxxxx,

 

Recht und Gesetz sind absolut nicht deckungsgleich, sondern liegen manchmal sehr weit auseinander. Die einfache Befolgung von Gesetzen kann großes Unrecht zeugen.

Man denke an Gandhi, wo die englische Besatzungsmacht das Gesetz auf ihrer [11] – und Gandhi das Recht auf seiner Seite hatte. Aus einem Unverhältnis zwischen Gesetz und Recht entsteht naturgemäß Konflikt. [12] / [13]

 

Ich habe den § 40 SGB X nur erwähnt, damit Sie ein gegebenenfalls gesetzlich schon bestehendes Mittel zu Anerkennung meines Widerspruches haben.

Wenn § 40 SGB X aus Ihrer Sicht oder der Sicht der Juristen Ihres Hauses im angewandten Fall nicht gilt (was ich mir kaum denken kann), fordere ich Sie auf, mir das mitzuteilen und die Gesetze anzuwenden, die statt dessen in Ihrem Rahmen dem Recht auf die Unverletzlichkeit der Menschenwürde, der Freiheit der Entfaltung der Persönlichkeit usf. in unverkürzter Weise Geltung verschaffen können.

 

Als Beamtin(en) sind sie auf das Grundgesetz, nicht auf Hartz IV verpflichtet.

Wenn Sie im Spannungsfeld von Recht und Gesetz Zweifel an der bestehenden Hartz IV- Gesetzeslage haben, möchte ich sie an Ihre Pflicht zu remonstrieren und an ihre persönliche Haftung für die von ihnen verordneten Maßnahmen erinnern. In der auf  Bitte ihres "Amtes" von mir formulierten Eingliederungsvereinbarung vom 15.09.2011 habe ich im Abschnitt "Rechtshilfehinweise" die Ihre Remonstrationspflicht betreffende Gesetzeslage aufgeführt. [14]

Und in meinem Brief vom 25.10.2011 ist deutlich die strafrechtliche Dimension der jetzt von ihnen per Dekret verhängten "Eingliederungsvereinbarung" umrissen.

 

Ich selbst betrachte den Verwaltungsakt als wider-rechtlich und gesetzlich nichtig und gehe schon jetzt entsprechend damit um! [15]

 

 

 

2.) Zur philosophisch-moralischen Dimension

XXXXXXXXXXXXXX

"Arbeit ist sichtbar gemachte Liebe" – in diesem Wort konzentriert Kahlil Gibran in seinem unglaublich schönen und gedankenreichen Text "Von der Arbeit"  [16]

den Arbeitsbegriff, der allein dem mündigen und freien Menschen gebührt!

 

Der Arbeitsbegriff des Jobcenters ist demgegenüber nicht der des freien Menschen, sondern der der blanken und unmenschlichen Lohnsklaverei.

 

Ihrem vollen Wesen und in ihrer vollen Würde nach ist Arbeit die Betätigung des innersten Menschenwesens! Und sie ist nur so weit förderlich und wertvoll – sowohl für die Entwicklung des sie verrichtenden Menschen als auch für die Weltverhältnisse, auf die sie sich richtet (auch für die Gesellschaft!) – als sie in Liebe geleistet wird und einem ernsten inneren Anliegen eines Menschen entspricht.[17]

 

Der "wirklichen" Arbeit steht – neben der Zwangsarbeit – das "Jobben" gegenüber. – Während wirkliche Arbeit die Betätigung des innersten Menschenwesens ist und dementsprechend organisiert werden muss, ist "Jobben" das Synonym für unernste, dem Inhalt der Arbeit gegenüber desinteressierte Gelegenheitsmeierei.

 

Eine ganze Gesellschaftsschicht dauerhaft in "Jobs" zu pressen und sie von ihren eigenen inneren Tätigkeitsquellen abzuschneiden – nur, weil man sich nicht an eine den gewandelten Verhältnissen angemessene Neuorganisation und saubere Finanzierung des Gemeinwesens wagt[18] – ist so zerstörerisch für unsere Gesellschaft, wie es verfassungswidrig ist.


Ein "JOB-CENTER" löst schon vom Ansatz her nicht die Probleme, die sich aus der gewandelten Arbeitswelt ergeben. Weder löst es die Probleme der Individuen noch die der Gesellschaft. Es verschärft sie (!), weil es ein Machwerk radikalen Unverständnisses des Wesens echter Arbeit ist.

 

 

Sehr geehrte Frau Gxxxxxx,

sehr geehrte Frau Kxxxxx …

 

"Geben Sie Gedankenfreiheit!" ließ Friedrich Schiller seinen Marquis von Posa dem König im "Don Carlos" – und damit zugleich dem im Theatersaal sitzenden echten König zurufen. [19]

Ich sage heute: Geben Sie die Arbeit frei!

Entdecken Sie die Würde echter, freier Arbeit und befreien Sie die Arbeit vom Zwang, nur um äußeren Lohn geleistet werden zu dürfen.

Entdecken Sie den inneren Wert der Arbeit – und entdecken Sie den Menschen neu.

Jeder gesunde Mensch will arbeiten. Er will sinnvoll und tätig im Leben stehen – und Arbeit erst verbürgt und zeugt den Sinn.

Nicht die Menschen sind faul und asozial, die sich dem Zugriff ihres Amts verweigern –
Der Arbeitsbegriff Ihres Amtes
ist faul und asozial, weil er den Sinn nicht kennt und Hurerei höher stellt als Liebe.

Statt jedem zu seiner Arbeit zu verhelfen, zu dem, was seinem Innersten entspricht, messen Sie alles am spröden Maßstab des Einkommens und treiben die Menschen in Zwangsarbeit und Not.

In was für einer Welt leben wir, wo überall den Menschen Arbeit aufgezwungen wird, die keiner braucht, die nichts wert ist – oder in denen die Menschen nichts wert sind, die sie leisten müssen – nur damit ein abgelebter Zwangsgedanke "Vollbeschäftigung" seine hohle Befriedigung erfährt.[20]

Nichts-wertigkeit, Nichts-würdigkeit wird so zur Staatsdoktrin erklärt!

Es ist ein Zeichen der Gesundheit, dem zu widerstreben und jeder hat ein Recht, sich da zu widersetzen.[21] Wenn auch das Gesetz in Ihrem Amt ein solches Recht – vielleicht [22] – nicht kennt.

Die Menschenwürde ist zu achten und zu schützen!
Ohne den Rückzug des Staates aus den Domänen
[23] des inneren Menschen, nicht nur aus der Domäne seines Denkens und Meinens (s.o. Schiller), sondern auch aus der Domäne seines Tuns, ohne ein Recht auf freie, selbstbestimmte Arbeit, wird dass nicht zu leisten sein!

 

 

Mit freundlichem Gruß,

 

Ralph Boes


 


[1] Womit durchaus auch zusammenhängt, dass ich Arbeiten, die man aus ANDEREN Gründen leistet als aus einem ernsten inneren Anliegen, NICHT unbedingt für "heilig" halte!

[2] Es gibt nichts Schwierigeres als solches Denken! Und nichts, was bedeutungsvoller – sowohl für die Entwicklung des Kindes als auch für die Entwicklung der Gesellschaft – wäre!

[3] Dass im Hintergrund ständig gearbeitet wird, sei nur nebenbei erwähnt.

[5] Bei der Explosion an psychischen Erkrankungen, die in Deutschland festgestellt werden, muss ich immer an den Witz mit dem auf der Autobahn fahrenden Großvater denken, der plötzlich im Radio hört: "Achtung, auf der Strecke zwischen A und B kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen" und entsetzt zu seiner Frau sagt: "Was, Einer? – Tausende sind das!". Die Frage ist allen Ernstes: Wer von uns reif für eine psychiatrische Untersuchung ist! Die vielen von Ihnen psychisch krank Gemachten und für psychisch krank Erklärten – oder  das von Ihnen repräsentierte, bevormundende, sanktionierende und die menschliche Schaffenskraft und Lebensfreude lähmende System!

[6] Im Sanktionsapparat des SGB II ist der Zusammenhang mit dem Grundgesetz bis heute noch nicht hergestellt, weshalb er einfach ungültig ist. Vom Inhalt her ist er verfassungswidrig.

[7] Der Verwaltungsakt an sich bricht nicht die Vertragsfreiheit, weil eine solche in seinem Gültigkeitsbereich von vorneherein nicht vorgesehen ist. Der durch Sie verhängte Verwaltungsakt bricht aber die Vertragsfreiheit, die in der sog. Eingliederungsvereinbarung liegt! Er ersetzt die in der Eingliederungsvereinbarung angelegte Vertragsfreiheit einfach durch eine Zwangsverfügung. Verhandlungen auf der Ebene der "Eingliederungsvereinbarung" sind durch die allseits geübte Praxis der Zwangsverfügung in der Praxis gewöhnlich nicht mehr möglich. – Von meiner Seite liegt ein umfänglich begründetes Angebot zu einer grundgesetzkonformen Eingliederungsvereinbarung und eine umfassend begründete Ablehnung der von Ihnen vorgelegten Fassungen einer Eingliederungsvereinbarung vor. 

[8] Durch SGB II im Ganzen und durch die Praxis der Jobcenter werden bekanntlich noch sehr viel mehr Grundrechte gebrochen …

[9] § 40 SGB X, Satz 4: "Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte."

[11] … was nicht wundert: die Engländer hatten es  ja gegen die Interessen des indischen Volkes selbst gemacht. Ähnliches liegt bei den Hartz IV Gesetzen vor: Sie sind im Sinne und zum Nutzen einer Unternehmerlobby zur Eröffnung des Niedrigstlohnsektors und gegen die wahren Interessen der Arbeitenden und der Arbeitslosen gemacht.

[12] Selbst der Christus hat im Konflikt mit den "Gesetzestreuen" und "Schriftgelehrten" gestanden.  

[13] In einer zivilisierten Gesellschaft hat sich das Gesetz dem Recht anzupassen. Das Recht unter ein Gesetz zu beugen, ist Barbarei – und sicherstes Zeichen einer Diktatur.

[14] Beamtenstatusgesetz § 36

[15] … wobei ich mich auf Art.20 GG, Satz 3 und 4 berufe …

[16] Kahlil Gibran: in "Der Prophet"

[17] Interessant ist, dass die Artikel 1, 2 und 12 des Grundgesetzes erst auf solchen Arbeitsbegriff wirklich passen! – So mancher, der heute in Lohn und Arbeit ist, dürfte sich fragen, ob er schon in solch vollmenschlichem Sinne "arbeiten" darf.

[18] Für Diskussionen und Anregungen auf diesem Felde stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.  S. "Brandbrief", letzter Absatz.

[19] Friedrich Schiller: "Don Carlos"

[20] Dabei geht es in Wirklichkeit nicht um "Vollbeschäftigung". Vollbeschäftigung würde die Löhne nach oben treiben, was absolut NICHT beabsichtigt ist! Es geht um Unterwerfung.

[21] Sei es offen, wie ich es hier tue – oder sei es auch nur dadurch, dass man sich dem durch Ihr Amt ausgeübten Druck durch Krankheit entzieht …  Auch in Ihren Kreisen herrscht übrigens ein hoher Krankenstand …

[22] Ich bin gespannt, ob nicht vielleicht doch J

[23] Domäne: Herrschaftsgebiet