Freundlicher Bestechungsversuch:

Nachdem das Amt mich zu einer eigenen Eingliederungsvereinbarung aufgefordert hatte, hat man nun den Mut verloren und schickt mir eine Eingliederungsvereinbarung im alten Stil zurück. Man gibt mir allerdings alle Freiheit (s. unten: "2. Bemühungen von Ralph Boes ..."), wenn ich nur das Hartz IV-System nicht anrühre ...

Die vom Amt zurückgesandte "Eingliederungsvereinbarung" sehen Sie unten.

- Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich reagieren werde.
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Eingliederungsvereinbarung als PDF

 


 

 

 

jobcenter

Berlin Mitte

 

Betreff Übersendung von aktuellen Eingliederungsvereinbarungen

Sehr geehrter Herr Boes,

anbei übersenden wir Ihnen nunmehr zwei aktuelle Eingliederungsvereinbarungen.

Bitte lesen Sie diese durch und senden mir beide Exemplare mit Ihrer Unterschrift versehen wieder zurück. Nach Eingang werde ich ein Exemplar mit meiner Unterschrift versehen wieder an Sie zurücksenden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
 Xxxxxxxxxxxxx

 

 


 

 
 

 


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Jobcenter Berlin Mitte

Sickingenstr. 70
10553 Berlin
 
 

Herr
Ralph Boes
Spanheimstr. 11
13357 Berlin

Kundennummer:

BG-Nummer:     
Name:             
Telefon:          
Erstellt am:

xxxxxxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxx

Frau xxxxxxxxx

xxxxxxxxxxxxx

20.09.2011

 

 

 


Eingliederungsvereinbarung
 

 


zwischen
                Herr Ralph Boes

und                        Jobcenter Berlin Mitte

gültig bis                19.03.2012 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird 
 


 

 

Ziel(e)

Integration in Arbeit

 


 


1. Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter Berlin Mitte unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung

Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III, sofern Sie diese zuvor beantragt haben.
Er unterst
ützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt wurde. Er fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 217ff. SGB III; § 421f SGB III) an den Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragstellung durch den Arbeitgeber.
 


 

 
2. Bem
ühungen von Herr Ralph Boes zur Eingliederung in Arbeit

Herr Boes verpflichtet sich, sowohl den Anforderungen, die aus dem Leben der Gesellschaft an ihn herankommen, als auch den Anforderungen, die aus seinem eigenen Leben und aus demjenigen seines persönlichen Umfeldes entspringen, umfänglich und in freier Weise zu begegnen.

Ferner verpflichtet sich Herr Boes jede Veränderung in seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der Arbeitsvermittlung mitzuteilen.
 


Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie pers
önlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
 

 


 

 


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Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.

Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.

 

Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 14.3 des Merkblatts "Arbeitslosengeld II / Sozialgeld".

 

Sofern Sie

eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder

mit einer Arbeitsgelegenheit (§ 16d SGB II) gefördert werden oder

eine Beschäftigung, die mit einem Beschäftigungszuschuss (§16e SGB II) an Ihren Arbeitgeber

gefördert ist, ausüben oder

mit einer Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden

 

ist eine vorherige Zustimmung Ihres persönlichen Ansprechpartners bei Aufenthalt außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches (Ortsabwesenheit) nicht erforderlich. Bitte setzen Sie jedoch Ihren persönlichen Ansprechpartner über Ihre Ortsabwesenheit in Kenntnis.

 

Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers gesondert vereinbart.

 

 

Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann.


 


Rechtsfolgenbelehrung:
 

Die §§ 31 bis 31 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sehen bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungsminderungen vor. Das Arbeitslosengeld II kann danach - auch mehrfach nacheinander - gemindert werden oder vollständig entfallen.
 

Wenn Sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen (siehe Nr. 2. Bemühungen des Kunden), wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des   Lebensunterhalts nach § 20 SGB II gemindert.
 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei einem wiederholten Verstoß gegen die mit Ihnen vereinbarten Bemühungen das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 60 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs gemindert wird.
 

Bei weiteren wiederholten Pflichtverstößen entfällt Ihr Arbeitslosengeld II vollständig. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden dann in der Regel direkt an Ihren Vermieter oder einen sonstigen Empfangsberechtigten gezahlt.
 

Die Minderung dauert drei Monate (Sanktionszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat nach Zugang des Sanktionsbescheides. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe).
 


 

 

 


 

 


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Fortsetzung der Rechtsfolgebelehrung

 

Leistungsminderungen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für Pflichtverstoß nachweisen können. Ein nach Ihrer Auffassung wichtiger Grund, der jedoch nach objektiven Maßstäben nicht als solcher anerkannt werden kann, verhindert nicht den Eintritt der Leistungsminderung.

 

Wichtige Hinweise:

 

Sanktionszeiträume aufgrund der Verletzung von Meldepflichten und Verstößen gegen vereinbarte Eingliederungsbemühungen können sich überschneiden. In den Überschneidungsmonaten werden die Minderungsbeträge addiert.

 

Führen die Leistungsminderungen dazu, dass gar kein Arbeitslosengeld II mehr gezahlt wird, werden auch keine Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.

 

Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können ggf. ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben.

 

Den vereinbarten Eingliederungsbemühungen müssen Sie auch während eines Sanktionszeitraumes nachkommen, auch wenn Ihr Arbeitslosengeld II wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist.

 

Auch die Verpflichtung, sich bei der im Briefkopf genannten Stelle persönlich zu melden oder auf Aufforderung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, bleibt während des Sanktionszeitraumes bestehen.

 

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen.
 

 

 

 

Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert. Ich bin mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung einverstanden und habe ein Exemplar erhalten. Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächsten Termin über die Ergebnisse zu berichten.

 



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Datum, Unterschrift Ralph Boes ggf. gesetzliche/r Vertreter/in , nicht­erwerbsfähige/r Hilfebedürftige



_________________________________________
Datum, Unterschrift Frau xxxxxxx
Vertreter/in Jobcenter Berlin Mitte

 

 

SGBII Jobcenter Berlin Mitte
Sickingenstr. 70


10553 Berlin

 


 

 

 

 

 

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