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Ralph Boes

Berlin, den 22.08.2015


 

 

JobCenter Berlin Mitte

Frau Xxxxx
Seydelstr. 2-5

10117 Berlin

 

 

Kundennummer: BG 955A123521

Widerspruch gegen die am 16.06.2015 über mich verhängte Sanktion

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxx,
 

hiermit widerspreche ich ausdrücklich der am 16.06.2015 über mich verhängten Sanktion und fordere Sie auf, sie unverzüglich aufzulösen.

Nicht alleine wegen mir, sondern auch wegen Ihnen.  [1]

Wie bereits in meinem Widerspruch vom 08.03.2014 angeführt, sind die Sanktionen auf mich nicht sinnvoll anzuwenden, weil sie in meinem Fall sicher nicht taugen, das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel ("Anpassung an den Arbeitsmarkt") zu erreichen, sondern bestenfalls dazu geeignet sind, mich zu töten oder meinen (begründeten) Willen zu brechen. [2]

Da mein Verhalten wohl begründet ist (s. Brandbrief und meine gesamte Korrespondenz mit Ihrem Amt) und ich nicht vorhabe, nachzugeben, stellt sich die Frage, in welchem Sinne die von Ihnen verhängten Sanktionen "geeignet", "erforderlich" und "angemessen" sind.

Eine Sanktion, deren Ziel nicht erreicht werden kann, ist als Schikane anzusehen. Laut § 226 BGB (Schikaneverbot) ist selbst die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
 

Vor diesem Hintergrund ist übrigens auch das Urteil vom Bundessozialgericht:
B 14 AS 19/ 14 R sehr interessant!
 

Das ist zunächst das Wichtigste, was ich zu sagen habe.
Ansonsten verweise ich Sie auf ALLE von mir in meinen bisherigen Widersprüchen genannten Gründe, die Sie leicht finden können, wenn Sie auf der Webseite

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-dokumente.htm

jeweils die Widersprüche anklicken.
 

Zuletzt verweise ich noch einmal

1.) auf das vollständige Scheiten ihrer Behörde an der Frage, wie Sie durch die Sanktionen meine Würde achten und schützen - womit im Sinne der Verfassung, Artikel 1 GG die Legitimation Ihres Handelns vollständig erloschen ist

2.) auf das inzwischen auch vom Sozialgericht in Gotha bestätigte Gutachten der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen

3.) und auf meinen Antrag vom 15.06.2015, meine Sanktionen bis zur Klärung der Frage in Karlsruhe AUSZUSETZEN.
 

Seit dem 01.07.2015 bin ich im Hungern, weil Sie es abgelehnt haben, die mich betreffenden Sanktionen bis zur Klärung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit Ihres Handelns auszusetzen.

Die Lebensmittelgutscheine, die mir von Ihrem Amt so freundlich anempfohlen wurden, kann ich nicht verwenden,

- weil sie auf keinen Fall eine Hilfe, sondern eine Zusatzfolter sind und, statt mir ein "Leben IN Würde" zu ermöglichen, mir die Entscheidung "Leben ODER Würde" aufnötigen und ich mich deutlich für die WÜRDE entschieden habe ... Eine genaue Auseinandersetzung ist per Post an Sie unterwegs, ich bitte Sie, sie in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen

- und weil sie, wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, vollständig ungültig sind. [3]

Da ich auch noch nie Prozesskostenhilfe erhalten habe und mich deshalb rechtlich schon lange nicht mehr vertreten lassen kann (die entsprechenden Spendengelder sind zum Glück verbraucht)
und jetzt auch meine Kräfte zunehmend schwinden (53.ster Hungertag) -
ist auch die rechtliche Vertretung für mich nicht mehr zu leisten.
D.h., ich werde DIESEN Fall hier sicher nicht mehr selber vor Gericht bringen können.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch einmal aufs eindringlichste daran erinnern, dass Sie  im Sinne des § 63 BBG  persönlich für die herankommenden Geschehnisse verantwortlich sind (s. auch meinen Brief vom 03.07.2015)
und Sie bitten, im Sinne einer Abwendung der Sanktionen das Notwendige für mich zu tun.

 

 

Mein Leben liegt jetzt ganz in Ihrer Hand –
mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes

 
 


[1] Sollte mir etwas passieren und die Sache wird im Großen diskutiert, werden Sie und Frau L. vielleicht die ersten Bauernoper sein!

[2] Oder, noch schärfer gesagt: Sie verwenden ein "Erziehungsmittel" zur Tötung.

[3] Letzteres stellt für mich allerdings keine Belastung dar und ist nur problematisch für Ihre Behörde. Ich selbst würde die Scheine ohnehin nicht zum Einkauf benutzen.